Die geplante EU-Harmonisierung der Spurenkennzeichnung (PAL)

Die EU-Kommission plant derzeit die Einführung EU-weiter, harmonisierter Regeln für vorsorgliche Allergenwarnhinweise (Precautionary Allergen Labelling – PAL) auf vorverpackten Lebensmitteln. Eine entsprechende Durchführungsverordnung wird voraussichtlich im vierten Quartal 2027 verabschiedet. Dieser Schritt ist für die Lebensmittelindustrie von zentraler Bedeutung, da die bisherigen Vorgaben in der Praxis je nach Land sehr unterschiedlich gehandhabt werden und  unehmend rechtliche wie operative Risiken bergen.

Das Kernproblem der aktuellen Gesetzgebung

Während die aktuelle EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Deklaration der 14 Hauptallergene und der Erzeugnisse daraus strikt vorschreibt, sobald diese als absichtliche Zutat eingesetzt werden, fehlt bislang eine verbindliche Regelung für unbeabsichtigte Einträge – etwa durch Kreuzkontaminationen in der Produktion. Diese Gesetzeslücke hat dazu geführt, dass vorsorgliche Warnhinweise wie „Kann Spuren von … enthalten“ oder „Hergestellt in einem Betrieb, der … verarbeitet“ inflationär genutzt werden. Häufig geschieht dies lediglich zur juristischen Absicherung (dem sogenannten „Defensive Labelling“), ohne dass ein echtes Risiko vorliegt. Für Allergiker schränkt diese Praxis die Lebensmittelauswahl unnötig ein, da echte Risiken nicht mehr von rechtlichen Schutzbehauptungen unterschieden werden können. Um dieses Problem zu lösen, haben erste Mitgliedstaaten wie die Niederlande und Spanien bereits eigene, nationale Richtlinien zu
Precautionary Allergen Labeling (PAL) eingeführt. Für exportierende Unternehmen entsteht dadurch ein regulatorischer Flickenteppich, der die EU-Kommission nun zum Handeln zwingt.

Internationale Standards und der Paradigmenwechsel

Die geplanten EU-Vorgaben orientieren sich stark an den jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der FAO und des Codex Alimentarius. Auf internationaler Ebene (z. B. unterstützt durch das VITAL-Konzept) wurden in den letzten Jahren wissenschaftliche Schwellenwerte und Referenzdosen (Reference Doses) für Allergene erarbeitet. Der Fokus verschiebt sich damit massiv: Weg von pauschalen „Vorsichts-Deklarationen“, hin zu streng risikobasierten Entscheidungen. Zukünftig soll der unbeabsichtigte Eintrag von Allergenen voraussichtlich nur noch dann angewendet werden dürfen, wenn zuvor alle zumutbaren Präventivmaßnahmen (wie strikte Trennung und validierte Reinigungsverfahren) ausgeschöpft wurden und eine formelle Risikobewertung ergibt, dass für den
Endverbraucher weiterhin ein reales Gesundheitsrisiko besteht.

Was bedeutet das für das Qualitätsmanagement in der Praxis?

Obwohl PAL auch nach 2027 dem Grundsatz nach freiwillig bleiben wird, ändern sich die Spielregeln drastisch: Wenn sich ein Unternehmen dazu entscheidet, einen „Kann enthalten“-Hinweis aufzudrucken, müssen die neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung strikt eingehalten werden. Für die internen Prozesse bedeutet das, dass pauschale Warnhinweise bald nicht mehr zulässig sind. Die Unternehmen müssen auf strengere Anforderungen bei Audits und Behördenkontrollen  instellen. Folgende Bereiche sollten daher frühzeitig überprüft werden:

Belastbare Risikoanalysen

Jeder Warnhinweis muss künftig durch eine fachlich fundierte und dokumentierte Risikobewertung (Risk Assessment) begründet sein.

Reinigungsvalidierung

Nachweisen, dass die Reinigungsverfahren zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen wirksam und aktuell validiert sind!

Lieferketten-Transparenz

Lieferantenerklärungen, die pauschal vor allen möglichen Allergenen warnen, dürfen nicht mehr unreflektiert übernommen werden. Auch hier ist eine  nachvollziehbare Bewertung gefordert.

Die Schonfrist läuft – durch proaktives Handeln und ein sauberes Allergenmanagement kann die Pflicht gut umgesetzt werden.