Das ändert sich bei Kennzeichnung, Rezepturen und Verpackungen

Neben relevanten Verpackungsthemen gibt es auch im spezifischen Lebensmittelrecht wichtige Anpassungen, die Rezepturen, Kennzeichnungen und ualitätskontrollen betreffen. Besonders im Bereich der Produkt-deklaration stehen konkrete Änderungen an: Bei Honig wird die Transparenz deutlich
erhöht, da die Herkunftsländer künftigexakter und nach ihrem jeweiligen Gewichtsanteil angegeben werden müssen. Zudem verändern sich die Vorgaben für
Fruchtaufstriche, für Konfitüren und vergleichbare Erzeugnisse gelten künftig höhere Mindest-fruchtgehalte, was eine direkte Überprüfung der bestehenden Rezepturen erfordert. Die Nutzung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien wird stark eingeschränkt beziehungsweise verboten. Da die  aßgeblichen Übergangsfristen im Laufe des Jahres 2026 auslaufen, müssen hier zeitnah die Zertifikate und Spezifikationen aller Verpackungsmaterialien aktualisiert
werden.

Parallel dazu rücken Nahrungsergänzungsmittel stärker in den Fokus: Auf EU-Ebene werden für 2026 strengere und harmonisierte Höchst-mengen diskutiert beziehungsweise erwartet, auf die wir uns bereits jetzt vorbereiten sollten. Schließlich lohnt sich auch der Blick auf wichtige Exportmärkte wie die Schweiz.
Dort treten ab dem 1. August 2026 neue technische Anforderungen im Lebensmittel- recht in Kraft. Zwar sind diese mit Übergangsfristen versehen, dennoch erfordern sie eine frühzeitige Prüfung, um die Exportfähigkeit unserer Produkte nahtlos zu sichern.