Allergenmanagement und VITAL 2.0® (Risikobewertung allergener Spuren im Lebensmittelunternehmen)

Allergene Zutaten müssen verständlich auf verpackten Produkten angegeben werden. Kennzeichnungspflichtig sind dabei 13 Lebensmittel, deren Erzeugnisse und SO2 nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV).

Aber nicht nur die Zutaten, sondern auch allergene unbeabsichtigte Einträge können problematisch für die Betroffenen sein. Daher stellt diese Vermeidung in das Folgeprodukt eine große Herausforderung in der industriellen Herstellung von Lebensmitteln dar.

Bislang hat der Gesetzgeber wenig Werte für die Kennzeichnung von unbeabsichtigten Allergeneinträgen erlassen (z.B. Gluten und SO2). Andere Allergeneinträge müssen Sie selber einschätzen. Dieser Herausforderung hat sich die australische Lebensmittelwirtschaft mit einem umfassenden Konzept angenommen. Neben den umzusetzen­den Maßnahmen setzt das „Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling (VITAL 2.0®)“ auf wissenschaftlich abgesicherte Referenzwerte, die der Risikoabschätzung zugrunde gelegt werden können.

Dr. Sylvia Pfaff erläutert im Tagesseminar am 15.05.2018 „Allergenmanagement und VITAL 2.0“ die grundlegenden 10 Maßnahmen des Allergenmanagements, die jeder Unternehmer umsetzen muss, in Kombination mit der Sorgfaltspflicht, den Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung unbeabsichtigter Einträge und der Risikobewertung der Einträge.

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