SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) seit 21.01.2021 in Kraft

Die Arbeitsschutzverordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu
minimieren und Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Lesen Sie hier die Einzelheiten in der Verornung.