Food Traceability Final Rule

Am 17.11.2022 hat die FDA die „Food Traceability Final Rule“ veröffentlicht (https://www.fda.gov/food/food-safety-modernization-act-fsma/fsma-final-rule-requirements-additional-traceability-records-certain-foods). Die Vorschrift tritt 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register [20. Januar 2023] in Kraft. Die Umsetzung muss bis zum 20.01.2026 erfolgen.

Im Wesentlichen geht es um die notwendigen Aufzeichnungen und Dokumente, die Unternehmen nachweisen müssen, wenn sie Lebensmittel aus der Liste der Rückverfolgbarkeit vermarkten. Es sind auch ausländische Unternehmen betroffen. In der Liste der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (Food Traceability List – FTL) sind die Lebensmittel aufgeführt, für die zusätzliche Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit erforderlich sind. Die zusätzlichen Aufzeichnungspflichten gelten für die in der FTL aufgeführten Lebensmittel und für Lebensmittel, die aufgelistete Lebensmittel als Zutaten enthalten, vorausgesetzt, dass das aufgelistete Lebensmittel, das als Zutat verwendet wird, in der gleichen Form (z. B. frisch) bleibt, in der es in der Liste aufgeführt ist (siehe auch https://www.fda.gov/food/food-safety-modernization-act-fsma/food-traceability-list).

Die Food Traceability Rule verlangt von Personen, die in der Food Traceability List (FTL) aufgeführte Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verpacken oder aufbewahren, dass sie Schlüsseldatenelemente (Key Data Elements = KDEs) für bestimmte kritische Rückverfolgungsereignisse (Critical Tracking Events – CTEs) in der Lebensmittel-Lieferkette führen und ihren Partnern in der Lieferkette zur Verfügung stellen. Dieser Rahmen bildet die Grundlage für eine effektive und effiziente Rückverfolgung und vermittelt klar die Informationen, die die FDA für eine solche Rückverfolgung benötigt. Der Begriff „Personen“ wird verwendet, um die Bandbreite an Unternehmen abzubilden.

Als CTE wird jedes Ereignis in der Lieferkette eines Lebensmittels gesehen, das die Ernte, die Kühlung (vor der Erstverpackung), die Erstverpackung eines rohen landwirtschaftlichen Rohstoffs, die erste Anlandung eines von einem Fischereifahrzeug stammenden Lebensmittels, den Versand, die Annahme oder die Verarbeitung von Lebensmitteln beinhaltet.

Die Informationen, die Unternehmen gemäß der Vorschrift aufbewahren und weiterleiten müssen, variieren je nach Art der Lieferkettenaktivitäten, die sie in Bezug auf ein FTL-Lebensmittel durchführen, von der Ernte oder Produktion des Lebensmittels über die Verarbeitung, den Vertrieb und den Empfang im Einzelhandel oder an einem anderen Ort der Dienstleistung. Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Anforderungen steht die Zuweisung, Aufzeichnung und Weitergabe von Rückverfolgbarkeits-Lotcodes (Traceability Lot Code = TLCs) für FTL-Lebensmittel sowie die Verknüpfung dieser TLCs mit anderen Informationen zur Identifizierung der Lebensmittel auf ihrem Weg durch die Lieferkette.

Von unseren FIS Europe Kunden haben wir zur Zeit nur die Käsereien identifiziert, die von den Regelun­gen bei einem USA Export betroffen sind, wenn sie die folgenden Produkte herstellen:

  • Käse (aus pasteurisierter Milch), frischer Weichkäse oder nicht gereifter Weichkäse: Einschließlich nicht gereifter/frischer Weichkäse. Beispiele sind unter anderem Hüttenkäse, Chevre, Frischkäse, Mascarpone, Ricotta, Queso blanco, Queso fresco, Queso de crema und Queso de puna. Dazu gehören nicht Käse, der gefroren, bei Raumtemperatur haltbar oder aseptisch verarbeitet und verpackt ist.
  • Käse (aus pasteurisierter Milch), weich gereift oder halbweich: Umfasst weichgereiften/ halb­festen Käse. Beispiele sind u. a. Brie, Camembert, Feta, Mozzarella, Taleggio, Blauschimmelkäse, Fontina, Monterey Jack und Muenster. Nicht dazu gehören Käse, der gefroren, bei Raumtemperatur haltbar oder aseptisch verarbeitet und verpackt ist.
  • Käse (aus nicht pasteurisierter Milch), außer Hartkäse: Umfasst alle Käsesorten, die aus nicht pasteurisierter Milch hergestellt werden, ausgenommen Hartkäse. Umfasst nicht Käse, der gefroren, bei Raumtemperatur haltbar oder aseptisch verarbeitet und verpackt ist.

 

Erforderlich für alle von der Vorschrift betroffenen Personen (d.h. Unternehmen) ist ein schriftlicher Rückverfolgbarkeitsplan. Hierzu werden im Einzelnen gebraucht:

  • Beschreibung der Verfahren, die Sie zur Aufbewahrung der erforderlichen Aufzeichnungen verwenden, einschließlich des Formats und Ort der Aufzeichnungen (z.B. VA Dokumenten­lenkung)
  • Beschreibung der Verfahren, die Sie zur Identifizierung der von Ihnen hergestellten, verarbei­teten, verpackten oder aufbewahrten Lebensmittel im FTL anwenden, verpacken oder aufbewahren (z.B. AA Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit);
  • Beschreibung der Art und Weise, wie Sie den Lebensmitteln in der FTL Chargencodes zur Rückverfolgbarkeit zuweisen, falls zutreffend (z.B. AA Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit)
  • Angabe eines Ansprechpartners für Fragen zu Ihrem Rückverfolgbarkeitsplan und Ihren Aufzeichnungen (z.B. Krisensprecher)
  • Sie müssen Ihren Rückverfolgbarkeitsplan bei Bedarf aktualisieren, um sicherzustellen, dass die Informationen Ihre aktuellen Praktiken widerspiegeln und sicherstellen, dass Sie die Vorschriften einhalten (z.B. Nachweis über interne Audits)
  • Sie müssen Ihren früheren Rückverfolgbarkeitsplan nach der Aktualisierung 2 Jahre lang aufbewahren (z.B. über Archivierungsvorschriften)

 

Warten Sie nicht zu lange mit der Umsetzung. Unsere Empfehlung für die weiteren Schritte:

  • Überprüfen Sie Ihre Zutaten, Verfahren und Endprodukte, ob diese auf der FTL stehen.
  • Beginnen Sie Gespräche mit Ihren Lieferanten, Brokern, Importeuren, diskutieren Sie mögliche Lösungen für alle erforderlichen Daten
  • Halten Sie Ausschau nach der Anleitung der FDA für die Anwendung, Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung. Die FDA ermutigt die Interessengruppen, sich mit Fragen zu melden.
  • Beginnen Sie mit der Erstellung Ihres Rückverfolgbarkeitsplans und schriftlichen Vereinbarungen
  • Holen Sie sich Hilfe und Anleitung! Wir stehen Ihnen zur Seite!