FSSC 22.000 Version 6.0

!  ab April 2023 gibt es eine neue Version des FSSC 22.000.

Die Änderungen sind umfangreich, weshalb eine Übergangsphase von 12 Monaten bis zum 01.04.2024 besteht.

Einige beispielhafte Änderungen:

Umfassendes Allergenmanagement inklusive Schulung, Deklaration, Validierung und Verifizierung

  • a) eine Liste aller vor Ort gehandhabten Allergene, auch in Rohstoffen und Fertigprodukten
  • d) dokumentierte Informationen zur Validierung und Verifizierung (z.B. Oberflächentests, Luftproben und/oder Produkttests) von Maßnahmen zur Verringerung von Kreuzkontaminationen
  • e) Nutzung von Vorsichts- oder Warnhinweisen auf Verpackungen nur, wenn die Risikoanalyse tatsächlich ein Kreuzkontaminationsrisiko mit Allergenen ergibt, obwohl alle erforderlichen Kontrollmaßnahmen wirksam umgesetzt sind
  • f) das gesamte Personal muss eine Schulung zur Sensibilisierung für Allergene und eine spezifische Schulung zu Maßnahmen zur Allergenkontrolle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsbereich erhalten
  • g) jährliche Überprüfung des Allergen-Managementplans, sowie Überprüfungen bei wesentlichen Änderungen, nach allergenrelevantem Rückruf oder Rücknahme und auch nach Allergenproblemen innerhalb der Branche
  • h) für Kategorie D, Futtermittel und Tiernahrung, kann der Allergenabschnitt unter definierten Bedingungen als „nicht zutreffend“ ausgeschlossen werden
  • Lebensmittel- und Qualitätskultur

Als Teil der Verpflichtung der Organisation muss die Geschäftsleitung eine positive Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur kultivieren und Ziele für die Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur festlegen, umsetzen und aufrechterhalten. Zu berücksichtigende Aspekte bei der Lebensmittelsicherheits- und Qualitätskultur sind: Kommunikation, Schulung/Ausbildung, Feedback und Engagement der Mitarbeitenden und die Leistungsmessung.

Systematisierung der Qualitätskontrollen

Hier wird ein systematisches Qualitätskontrollverfahren gefordert mit Festlegung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Qualitätsparametern in Übereinstimmung mit den Endproduktspezifika­tionen einschließlich der Produktfreigabe. Weiterhin muss eine Analyse und Bewertung der Ergebnisse der Qualitätskontrollparameter erfolgen und in die Managementbewertung einfließen. Das Qualitätskontrollverfahren muss intern auditiert werden.

Management der Ausrüstung

Es wird eine Spezifizierung der Ausrüstung gefordert, hinsichtlich des hygienischen Designs, Erfüllung der geltenden gesetzlichen Anforderungen und Kundenanforderungen und die beabsichtigte Verwendung der Ausrüstung, einschließlich des gehandhabten Produkts. Diese Spezifizierung ist vor der Installation der Ausrüstung vom Lieferanten nachzuweisen.
Ein risikobasiertes Änderungsmanagement (Change Management) für neue Geräte und/ oder alle Änderungen an bestehenden Geräten ist einzuführen. Nachweise müssen auch eine erfolgreiche Inbetriebnahme und die Bewertung möglicher Auswirkungen auf bestehende Systeme umfassen. Angemessene Kontrollmaßnahmen sind festzulegen und umzusetzen.

Lebensmittelverlust und Lebensmittelverschwendung

Die Strategie des Unternehmens zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung innerhalb der zugehörigen Lieferkette ist durch eine dokumentierte Richtlinie und durch Ziele zu beschreiben. An gemeinnützige Organisationen, Mitarbeiter und andere Organisationen gegebene Lebensmittel müssen sicher sein. Dies muss kontrolliert und die Produkte entsprechend gehandhabt werden.

Kommunikationsanforderungen

Die Zertifizierungsstelle ist innerhalb von drei Tagen über Ereignisse oder Situationen zu informieren, die sich auf die Lebensmittelsicherheit, die Rechtmäßigkeit und /oder die Integrität der Zertifizierung auswirken (höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen (z. B. Krieg, Streik, Terrorismus, Kriminalität, Überschwemmung, Erdbeben, böswilliges Hacken von Computern usw.)). Auch in ernsthaften Situationen, in denen die Integrität der Zertifizierung gefährdet ist und/oder der FSSC in Verruf gebracht werden kann (z.B. Rückrufe, Rücknahmen, Katastrophen, Lebensmittelsicherheitsausbrüche) muss die Zertifizierungsstelle innerhalb von drei Tagen informiert werden.

Interne Audits

  1. a) Ein internes Auditverfahren und -programm muss von der zentralen Funktion eingerichtet werden, das das Managementsystem, die zentrale Funktion und alle Standorte abdeckt. Interne Auditoren müssen von den Bereichen, die sie auditieren, unabhängig sein und von der zentralen Funktion beauftragt werden, um die Unparteilichkeit auf Standortebene zu gewährleisten.
  2. b) Das Managementsystem, die zentrale Funktion und alle Standorte müssen mindestens einmal jährlich oder häufiger auf der Grundlage einer Risikobewertung auditiert werden; und die Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen muss nachgewiesen werden.
  3. c) Interne Auditoren müssen mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen, und dies wird von der CB jährlich im Rahmen des Audits bewertet: Berufserfahrung: 2 Jahre Vollzeit-Berufserfahrung in der Lebensmittelindustrie, davon mindestens 1 Jahr in der Organisation.

Ausbildung: Abschluss eines Hochschulstudiums oder in Ermangelung eines formalen Studiums mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Lebensmittelproduktion oder -herstellung, Transport und Lagerung, Einzelhandel, Inspektion oder Durchsetzung.

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