Bundesverwaltungsgericht: Wursthüllen zählen nicht zur Nettofüllmenge

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 6. Mai 2025 ein wegweisendes Urteil zur Kennzeichnung von vorverpackter Wurst gefällt. Laut dem Urteil dürfen nicht essbare Wursthüllen und Clips nicht zur Nettofüllmenge gerechnet werden. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Verbraucher und schafft Klarheit für die Lebensmittelbranche.

Hintergrund: Warum ging der Fall vor Gericht?

Ein Hersteller von vorverpackter Wurst hatte bei der Füllmengenangabe das Gewicht von nicht verzehrbaren Wursthüllen und Clips mit eingerechnet. Das zuständige Eichamt beanstandete dies im Rahmen von Kontrollen und untersagte dem Unternehmen die weitere Vermarktung dieser Produkte. Die Klage gegen das Verbot blieb letztlich erfolglos – das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Amts in letzter Instanz.

Gesetzliche Grundlage: Was gilt laut Fertigpackungsverordnung?

Die Entscheidung basiert auf dem deutschen Mess- und Eichgesetz sowie der Fertigpackungsverordnung, die auf die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verweist. Diese verlangt, dass auf Verpackungen ausschließlich die essbare Nettofüllmenge angegeben wird. Verpackungsbestandteile wie Wursthüllen und Clips dürfen nicht in das deklarierte Gewicht einfließen.

Kurz gesagt: Die Angabe auf der Verpackung muss das tatsächliche Gewicht des verzehrbaren Wurstbräts widerspiegeln – nicht mehr und nicht weniger.

Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Konsument*innen bedeutet das Urteil ein Plus an Transparenz, Fairness und Produktsicherheit. Die Füllmengenangabe gibt verlässlich Auskunft darüber, wie viel Wurst tatsächlich in der Packung enthalten ist – ohne Tricks oder versteckte Verpackungsgewichte.

Was das für Hersteller heißt

Hersteller sollten das Urteil beachten und eigene Prozesse entsprechend anpassen:

  • Exakte Füllmengenangaben auf allen Verpackungen

  • Keine Mitberechnung nicht essbarer Verpackungsanteile

Hier der Link zur Pressemitteilung der Bundesverwaltungsgerichts: Pressemitteilung