
Am 14. Juni 2026 tritt das neue Milchrecht in Kraft. Für Unternehmen der Milchwirtschaft, angrenzende Lebensmittelbereiche sowie für Qualitätsmanagement, Produktentwicklung und Deklaration ergeben sich daraus neue Anforderungen – aber auch Kontinuitäten, die korrekt eingeordnet werden müssen.
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